Allgemeine GeschÃĪftsbedingungen fÞr die AusfÞhrung von Arbeiten an Fahrzeugen und fÞr KostenvoranschlÃĪge

(Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Friedberg/Hessen)


I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen GeschÃĪftsbedingun- gen (AGB)
Unsere GeschÃĪftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren GeschÃĪftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertrags- partners, nachfolgend Kunde genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hÃĪtten ausdrÞcklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere GeschÃĪftsbe- dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren GeschÃĪftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausfÞhren. Dasselbe gilt auch fÞr Lieferungen und Leistungen an uns, fÞr den Fall unserer vorbe- haltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks AusfÞhrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung oder Leistung zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen.

II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsab- schluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. WÞnscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlages. An die- ses Angebot/Kostenvoranschlag sind wir vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kÞrzere Bindungsfrist vereinbart wird.
3. Die fÞr die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags erbrachten Leis- tungen kÃķnnen dem Kunden nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Die Kosten fÞr die Erstellung des Ange- bots/Kostenvoranschlags werden im Falle des Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten angerechnet.
4. GegenÞber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Überreichung oder Zusendung einer AuftragsbestÃĪti- gung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die vertragli- che Leistung zu erbringen.
5. Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in der AuftragsbestÃĪtigung. Wir geben grundsÃĪtzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrÞcklich schriftlich vereinbart sind. 6. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurÞck oder lÃķst sich anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in HÃķhe von 15 % des Preises oder der vereinbarten Ver- gÞtung. Der Schadensersatz ist hÃķher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein hÃķherer oder vom Kunden ein geringerer Schaden nachge- wiesen wird.
7. Der Kunde ermÃĪchtigt uns, UnterauftrÃĪge zu erteilen und Probe- und ÜberfÞhrungsfahrten durchzufÞhren.
8. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszah- lung zu verlangen.
9. Wird der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfÃĪhig, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden so gering wie mÃķglich zu halten. Im Rahmen dessen soll er uns unverzÞglich informieren. Er hat uns Gele- genheit zu geben, ihm einen nÃĪchstgelegenen anerkannten dienstberei- ten Betrieb zur Beseitigung der BetriebsunfÃĪhigkeit zu benennen. Dort er- setzte Teile werden unser Eigentum. Wir ersetzen die notwendig erforder- lichen Kosten fÞr die Beseitigung der BetriebsunfÃĪhigkeit.
10. Sollte Streit Þber Vorliegen eines Sachmangels entstehen, kann im ge- genseitigen Einvernehmen eine Schiedsstelle des Karosserie- und Fahr- zeugbauerhandwerks angerufen werden.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, RÞcktritt
1. Unsere Preise bei gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die Mehrwert- steuer wird in gesetzlicher HÃķhe am Tag der Rechnungsstellung in ihr ge- sondert ausgewiesen. FÞr Verbraucher geben wir Endpreise an. Unsere Preise gelten ab unserem GeschÃĪftssitz. ZÃķlle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Verein- barte Nebenleistungen werden zusÃĪtzlich berechnet.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ÃĪndern, wenn frÞhestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostensenkungen oder KostenerhÃķhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle stehender Preisentwicklungen, (z. B. Trans- portkosten, bei Material- oder Herstellungskosten auch unserer Lieferan- ten, u.a.). Diese werden wir auf Verlangen nachweisen.
3. Skonto- oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden.
4.Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der AushÃĪndigung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort in bar zur Zahlung fÃĪllig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
5. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nach der Bestimmung II. 8. nicht nach FÃĪlligkeit vollstÃĪndig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglo- sem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurÞck- zutreten.

Alternativ zu unseren RÞcktrittsrechten kÃķnnen wir vom Kunden Sicher- heit verlangen. Mit der AusÞbung dieser Rechte ist kein Verzicht auf wei- tere uns zustehende Rechte und AnsprÞche verbunden.
6. Gegen unsere AnsprÞche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskrÃĪftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur AusÞbung eines Zu- rÞckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen VertragsverhÃĪltnis beruht.
7. Wenn eine berechtigte MÃĪngelrÞge geltend gemacht wird, dÞrfen Zahlun- gen des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurÞckgehalten werden, die in einem angemessenen VerhÃĪltnis zu den aufgetretenen MÃĪngeln stehen.
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die dazu erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos- ten, aber nur soweit sich diese nicht dadurch erhÃķhen, dass der Auftrags- gegen-stand nach einem anderen Ort als dem ErfÞllungsort verbracht wurde.
4. SchlÃĪgt die NacherfÞllung fehl, kann der Kunde grundsÃĪtzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der VergÞtung (Minderung) oder RÞckgÃĪngigma- chung des Vertrages (RÞcktritt) verlangen. Bei einer nur geringfÞgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfÞgigen MÃĪngeln, steht dem Kunden jedoch kein RÞcktrittsrecht zu.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen fÞr MÃĪngelansprÞche, wenn uns oder unseren Vertretern oder ErfÞllungsgehilfen Vorsatz oder grobe FahrlÃĪssigkeit trifft oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertrags- pflicht verletzen. Liegt keine vorsÃĪtzliche oder grobfahrlÃĪssige Vertrags- verletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung aber in diesen FÃĪllen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschrÃĪnkt. Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz.
Bei SchÃĪden aus der Verletzung des Lebens, des KÃķrpers oder der Ge- sundheit sowie arglistigem Verschweigen von MÃĪngeln oder der Über- nahme einer Garantie fÞr Beschaffenheit der Sache bleiben sÃĪmtliche ge- setzlichen Rechte des Auftraggebers unberÞhrt.
6. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu er- zeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des Ãķffentlichen Rechts oder ein Ãķffentlich-rechtliches SondervermÃķgen, der bei Abschluss des Vertrages in AusÞbung seiner selbstÃĪndigen beruflichen, gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen o- der fiskalischen TÃĪtigkeit handelt, verjÃĪhren MÃĪngelansprÞche des Kun- den innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist der Kunde in solchen FÃĪllen ein Verbraucher, so verjÃĪhren die MÃĪngelansprÞche nach den gesetzli- chen Regeln. 7. Die VerkÞrzung der VerjÃĪhrung gemÃĪß Abs. 1 und Abs. 2 gilt nicht bei Haftung fÞr grob fahrlÃĪssig und vorsÃĪtzlich verursachte SchÃĪden und SchÃĪden aus der Verletzung des Lebens, des KÃķrpers oder der Gesund- heit sowie arglistigem Verschweigen von MÃĪngeln oder der Übernahme einer Garantie fÞr Beschaffenheit der Sache. Dieser vorsÃĪtzlichen oder fahrlÃĪssigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetz- lichen Vertreters oder ErfÞllungsgehilfen gleich.
8. GrundsÃĪtzlich Þbernehmen wir keine GewÃĪhrleistung fÞr SchÃĪden, die durch ungeeignete oder unsachgemÃĪße Verwendung, fehlerhafte Mon- tage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versÃĪumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfoh- len wurden, durch normale Abnutzung und normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerk- stoffe verursacht wurden. FÞr diese SchÃĪden Þbernehmen wir nur dann GewÃĪhrleistung, wenn diese SchÃĪden durch unser Verschulden verur- sacht wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts IV Ziffern 2. bis 4.NatÞrlicher Verschleiß schließt SachmangelansprÞche aus. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die VerjÃĪhrung fÞr die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg wÃĪhrend eines Schieds- stellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre TÃĪtigkeit ein.

 

V. SachmÃĪngelhaftung, VerjÃĪhrung, Schiedsstelle
1. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzÞglich auf SachmÃĪngel zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemÃĪß geliefert. GegenÞber Verbrauchern gilt dies nur fÞr offensichtliche ohne weiteres erkennbare MÃĪngel. MÃĪngelansprÞche des Unternehmers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und RÞgepflicht ordnungsgemÃĪß nachge- kommen ist.
2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des GewÃĪhrleis- tungsanspruchs insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genÞgt die rechtzeitige Absendung der MÃĪngelrÞge.
3. Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei ei- nem Unternehmer fÞr MÃĪngel zunÃĪchst nach unserer Wahl GewÃĪhr durch Nachbesserung.

VI. Gesamthaftung
1.Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in V. vorgesehen, ist – ohne RÞcksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – außer, dass uns Vorsatz oder grobe FahrlÃĪssigkeit vorgeworfen werden kann, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fÞr SchadensersatzansprÞ- che aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtver- letzungen oder wegen deliktischer AnsprÞche auf Ersatz von SachschÃĪ- den gemÃĪß § 823 BGB. Dies gilt nicht fÞr SchÃĪden aus der Verletzung des Lebens, des KÃķrpers oder der Gesundheit.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenÞber ausgeschlossen oder eingeschrÃĪnkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persÃķnliche Schadens- ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfÞllungsgehilfen.
3. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder einge- schrÃĪnkt ist, gilt dies auch fÞr die persÃķnliche Schadensersatzhaftung un- serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfÞllungsge- hilfen.

VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Verwertung, Pflichten gegen Dritte
Wir behalten uns das Eigentum an eingebauten Teilen, ZubehÃķr und Aggrega- ten bis zum unanfechtbaren vollstÃĪndigen Eingang aller Zahlungen aus der GeschÃĪftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle eines KontokorrentverhÃĪlt- nisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo.

VIII. Erweitertes Pfandrecht, ZurÞckbehaltungsrecht
1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsÃĪtzlich nur annÃĪ- hernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schrift- lich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die AbklÃĪrung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenÞber dem ursprÞnglichen Auftrag, dann haben wir dem Kunden unverzÞglich unter Angabe der GrÞnde einen neuen Fertigstellungstermin im Sinne der Bestimmung.
2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus frÞher durchgefÞhrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang ste- hen. FÞr sonstige AnsprÞche aus der GeschÃĪftsverbindung gilt das ver- tragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechts- krÃĪftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber ge- hÃķrt.


IX. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung
Wir verarbeiten und nutzen die vom Kunden schriftlich angegebenen per- sonenbezogenen Daten, insbesondere zu Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Handy in Verbindung mit den technischen Daten des Kun- denfahrzeugs zur ordnungsgemÃĪßen Abwicklung des zugrundeliegenden VertragsverhÃĪltnisses (insbesondere Übermittlung an Versicherer, Sach- verstÃĪndige, PrÞfdienstleister sowie Mietwagenfirmen) und, soweit dies gesetzlich notwendig ist, z. B. zur Einhaltung von Vorlagefristen gegen- Þber dem Finanzamt.


X. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
FÞr VertrÃĪge mit Kaufleuten und juristische Personen des Ãķffentlichen Rechts oder Ãķffentlich-rechtliche SondervermÃķgen gilt als vereinbart: ausschließlicher Gerichtsstand fÞr alle Streitigkeiten aus diesem Ver- trag ist unser GeschÃĪftssitz; auch fÞr Wechsel- und Scheckprozesse. Dasselbe gilt fÞr Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Deutschland ha- ben, deren gewÃķhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewÃķhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.


XI.Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder un- durchfÞhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurch- fÞhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberÞhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfÞhrbaren Be- stimmung soll diejenige wirksame und durchfÞhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nÃĪchsten kom- men, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchfÞhr- baren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fÞr den Fall, dass sich der Vertrag als lÞckenhaft
erweist.
Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen AGB bedÞr- fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt fÞr die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.

Stand: 02/2017

 

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