Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen und für Kostenvoranschläge
(Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Friedberg/Hessen)
I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertrags- partners, nachfolgend Kunde genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbe- dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen und Leistungen an uns, für den Fall unserer vorbe- haltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung oder Leistung zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen.
II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsab- schluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlages. An die- ses Angebot/Kostenvoranschlag sind wir vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird.
3. Die für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags erbrachten Leis- tungen können dem Kunden nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Die Kosten für die Erstellung des Ange- bots/Kostenvoranschlags werden im Falle des Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten angerechnet.
4. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestäti- gung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die vertragli- che Leistung zu erbringen.
5. Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. 6. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Preises oder der vereinbarten Ver- gütung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden ein geringerer Schaden nachge- wiesen wird.
7. Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.
8. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszah- lung zu verlangen.
9. Wird der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen soll er uns unverzüglich informieren. Er hat uns Gele- genheit zu geben, ihm einen nächstgelegenen anerkannten dienstberei- ten Betrieb zur Beseitigung der Betriebsunfähigkeit zu benennen. Dort er- setzte Teile werden unser Eigentum. Wir ersetzen die notwendig erforder- lichen Kosten für die Beseitigung der Betriebsunfähigkeit.
10. Sollte Streit über Vorliegen eines Sachmangels entstehen, kann im ge- genseitigen Einvernehmen eine Schiedsstelle des Karosserie- und Fahr- zeugbauerhandwerks angerufen werden.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
1. Unsere Preise bei gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die Mehrwert- steuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in ihr ge- sondert ausgewiesen. Für Verbraucher geben wir Endpreise an. Unsere Preise gelten ab unserem Geschäftssitz. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Verein- barte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle stehender Preisentwicklungen, (z. B. Trans- portkosten, bei Material- oder Herstellungskosten auch unserer Lieferan- ten, u.a.). Diese werden wir auf Verlangen nachweisen.
3. Skonto- oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden.
4.Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der Aushändigung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort in bar zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
5. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nach der Bestimmung II. 8. nicht nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglo- sem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurück- zutreten.
Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden Sicher- heit verlangen. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf wei- tere uns zustehende Rechte und Ansprüche verbunden.
6. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zu- rückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlun- gen des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die dazu erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkos- ten, aber nur soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Auftrags- gegen-stand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigma- chung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche, wenn uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertrags- pflicht verletzen. Liegt keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertrags- verletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung aber in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz.
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Über- nahme einer Garantie für Beschaffenheit der Sache bleiben sämtliche ge- setzlichen Rechte des Auftraggebers unberührt.
6. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu er- zeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen, gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen o- der fiskalischen Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche des Kun- den innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist der Kunde in solchen Fällen ein Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche nach den gesetzli- chen Regeln. 7. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gilt nicht bei Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit der Sache. Dieser vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetz- lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8. Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Mon- tage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfoh- len wurden, durch normale Abnutzung und normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerk- stoffe verursacht wurden. Für diese Schäden übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch unser Verschulden verur- sacht wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts IV Ziffern 2. bis 4.Natürlicher Verschleiß schließt Sachmangelansprüche aus. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schieds- stellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
V. Sachmängelhaftung, Verjährung, Schiedsstelle
1. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß geliefert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für offensichtliche ohne weiteres erkennbare Mängel. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachge- kommen ist.
2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des Gewährleis- tungsanspruchs insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
3. Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei ei- nem Unternehmer für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung.
VI. Gesamthaftung
1.Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in V. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – außer, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprü- che aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtver- letzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschä- den gemäß § 823 BGB. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder einge- schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung un- serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge- hilfen.
VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Verwertung, Pflichten gegen Dritte
Wir behalten uns das Eigentum an eingebauten Teilen, Zubehör und Aggrega- ten bis zum unanfechtbaren vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle eines Kontokorrentverhält- nisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo.
VIII. Erweitertes Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht
1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annä- hernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schrift- lich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin im Sinne der Bestimmung.
2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang ste- hen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das ver- tragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechts- kräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber ge- hört.
IX. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung
Wir verarbeiten und nutzen die vom Kunden schriftlich angegebenen per- sonenbezogenen Daten, insbesondere zu Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Handy in Verbindung mit den technischen Daten des Kun- denfahrzeugs zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses (insbesondere Übermittlung an Versicherer, Sach- verständige, Prüfdienstleister sowie Mietwagenfirmen) und, soweit dies gesetzlich notwendig ist, z. B. zur Einhaltung von Vorlagefristen gegen- über dem Finanzamt.
X. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Verträge mit Kaufleuten und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als vereinbart: ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ver- trag ist unser Geschäftssitz; auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Dasselbe gilt für Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Deutschland ha- ben, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.
XI.Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder un- durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurch- führbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kom- men, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführ- baren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen AGB bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
Stand: 02/2017